Notfallkontakte:
Hausordnung der Swiss Mountain-Valley View Lodge
Für einen unvergesslichen Aufenthalt für unsere Gäste
Um sicherzustellen, dass beide Parteien, wir als Ihre Gastgeber und Sie als unsere hochgeschätzten Gäste, eine positive Erfahrung machen, während wir Ihnen diesen gemütlichen Ort für Ihren Urlaub anbieten, ist es wichtig, einige hilfreiche Hausregeln festzulegen. Diese Regeln schützen nicht nur das Anwesen, sondern wecken auch die richtigen Erwartungen bei unseren Gästen.
Durch die Festlegung von Hausregeln für unser Ferienheim wollen wir einen Rahmen für ein positives Erlebnis für uns und unsere Gäste schaffen. Durch die Bereitstellung dieser Richtlinien zu Verhalten und Verantwortlichkeiten möchten wir für unsere Gäste auch eine Atmosphäre des Respekts und Verständnisses schaffen. Klar kommunizierte Regeln schützen nicht nur unser Eigentum, sondern schaffen auch die Grundlage für unvergessliche Ferien und sorgen dafür, dass unsere Gäste mit schönen Erinnerungen und dem Wunsch, wiederzukommen, abreisen.
Im Folgenden stellen wir unsere wichtigsten Hausregeln vor, um ein reibungsloses und angenehmes Urlaubserlebnis für alle Beteiligten zu gewährleisten.
In den Tagen vor der Ankunft erhalten unsere Gäste per Email eine detaillierte und ausführliche Version unserer Hausregeln, diese beinhalten jedoch nicht wirklich mehr Regeln, sondern weitere hilfreiche Tipps und Informationen zu:
Check-in and Check-out Zeiten
Unsere generellen Zeiten sind wie folgt:
Für An- oder Abreise ausserhalb der normalen Zeiten, bitten wir die Gäste uns im Voraus schriftlich zu kontaktieren. Wir werden die Möglichkeiten prüfen und dementsprechend bestätigen oder ablehnen.
Gästeinformationen
Die Gäste müssen bei der Buchung ihre Adresse nicht angeben.
Vor der Ankunft müssen die Gäste folgende Angabe an die SMVVL senden:
Diesen Angaben werden benötigt, um die Touristenkarten für die Gäste auszustellen. Mit den Gästekarten erhalten die Urlauber Vergünstigungen bei Bergbahnen, Museen, etc. Auch sind die öffentlichen Transportmittel in der Region frei nutzbar.
Rauchverbot
Um eine angenehme und einladende Umgebung für alle Gäste zu bieten, gilt innerhalb des gesamten Hauses ein striktes Rauchverbot. Das Rauchen ist auch im Garten nicht gestattet. Für Raucher ist einzig die Terasse beim hauseigenen Brunnen, also in Richtung Osten, die Möglichkeit umd das Gebäude zu nutzen. Vorausetzung ist, dass sich die Raucher selber um die Zigarettenentsorgung kümmern. Ebenfalls müssen die Fenster und Türen in allen Etagen geschlossen sein um zu verhindern,, dass der Rauch und dessen Geruch ins Gebäude eindringt. Das befolgen dieser Regel ist auch notwendig um das Anwesen vor möglichen Brandgefahren und unangenehmen Gerüchen zu schützen.
Haustierrichtlinien
Wir lieben Haustiere, aber andere haben möglicherweise Allergien oder bevorzugen einfach eine tierfreie Umgebung. Dies möchten wir respektieren. Daher sind bei uns keine Haustiere erlaubt. Tut uns leid.
Gästekapazitätsgrenze
Um sowohl die Sicherheit als auch den Komfort unserer Gäste zu gewährleisten, beträgt die maximale Kapazität der Swiss Mountain-Valley View Lodge 5 (Personen). Diese Grenze berücksichtigt die Grösse des Hauses und die Verfügbarkeit von Annehmlichkeiten wie Betten und Badezimmern. Es gibt zwei Schlafzimmer mit Doppelbetten und wir haben ein bewegliches Einzelbett, das je nach Bedarf unserer Gäste aufgestellt werden kann wo es ihnen am besten passt. Dieses zusätzliche Einzelbett kann im grösseren Schlafzimmer oder im Wohnzimmer zwischen Schlafzimmern und Badezimmern aufgestellt werden. Diese Option ist gut für Familien mit drei Kindern, ist aber nur ein Kompromiss für eine Gruppe von 5 Erwachsenen.
Mehr als fünf Personen können und werden von SMVVL nicht akzeptiert und im Falle einer möglichen Überbelegung behalten wir uns das Recht vor, die gesamte Buchung ohne Rückerstattung zu stornieren.
Lärmpegel und Ruhezeiten
Die Aufrechterhaltung einer ruhigen Nachbarschaft ist besonders in Wohn- und Feriengebieten von wichtiger Bedeutung. Unsere Lärmrichtlinien und Ruhezeiten gelten zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr. In dieser Zeit sollten Gäste aus Respekt vor den Nachbarn auf laute Aktivitäten verzichten. Alle Ihre und unsere Nachbarn respektieren diese Ruhezeiten, damit allesamt den Zauber der Nächte im Simmental geniessen können.
Respekt für die Nachbarn
Der Respekt vor der angrenzenden Gemeinde fördert gute Beziehungen zwischen unseren Gästen, anderen Touristen und den langjährigen Bewohnern in der Nachbarschaft. Die SMVVL hat tolle Nachbarn, einige von ihnen haben auch Ferienwohnungen. Begrüssen Sie sie, wann immer Sie sie sehen (Schweizer grüssen sich einfach gerne mit „Hallo“ oder „Grüezi“), aber achten Sie auch auf Verhaltensweisen wie Lärm auf ein Minimum zu reduzieren, nur in dafür vorgesehenen Bereichen zu parken und lokale Bräuche oder Vorschriften zu respektieren. Und wenn Gäste wirklich tiefer in einige Schweizer Traditionen eintauchen möchten, können wir ihnen Tipps zu lokalen Sehenswürdigkeiten oder Veranstaltungen geben, um ihren Aufenthalt zu verschönern und gleichzeitig die Gemeinde zu unterstützen.
Sauberkeit und Instandhaltung
Sie verbringen Ihren Urlaub in einem privaten Ferienhaus. Wir haben uns mit der Einrichtung Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Urlaub hier im Simmental verbringen. Durch eine ordentliche Behandlung des Hauses helfen die Gäste uns auch in Zukunft, weiteren Urlaubern ein schönes Ferienhaus zur Verfügung stellen zu können. Bitte behandeln Sie das Anwesen und die gesamte Einrichtung genau so, als wäre sie Ihre Eigene. Es kann auch immer wieder vorkommen, dass etwas beschädigt wird oder nicht ordentlich funktioniert im Haus. Die Gäste sind erbeten, diese Dinge nicht selber zu beheben. Melden Sie etwelche Schäden und Probleme immer umgehend unserem Team, wir kümmern uns darum. Es ist uns eine Herzensangelegenheit, unseren Gästen einen traumhaften und sorgenfreien Urlaub zu bescheren.
Nutzung der Gartenmöbel - Lounge
Die Gartenmöbel sind wetterfest, jedoch bitten wir unsere Gäste, abends und/oder nach gebrauch, sämtliche Sitzkissen und Stoffbezüge von den Gartenmöbeln zu nehmen und im dafür vorgesehenen Kellerraum zu deponieren. Auch wenn der Wetterbericht nur gutes Wetter vorhersagt, in den Bergen ist es immer möglich, dass das Wetter umschlägt und auch örtliche Regenstürme sind nie auszuschliessen.
Sicherheits- und Schutzmassnahmen
Die Swiss Mountain-Valley View Lodge ist ein historisches Gebäude, das unter Heimatschutz steht und vor rund 280 Jahren erbaut wurde. Das Gebäude und auch die Nachbarhäuser sind mit viel Holz gebaut und ausgestattet. Daher ist es besonders wichtig, auf Brandgefahren hinzuweisen. Aus diesem Grund ist es nicht erlaubt, irgendein Feuer im Haus oder Garten der SMVVL zu entfachen. Dies ist auch ein Grund mehr, warum auch striktes Rauchverbot in und um das gesamte Gebäude besteht. Falls es dennoch zu einem Brand oder zu Rauchentwicklung kommt, stehen im Haus zwei Feuerlöscher und Feuerlöschdecken bereit. Das eine Set befindet sich in der kleinen Kammer neben dem Essbereich, das zweite Set steht im Treppenhaus zum Untergeschoss bereit. Gleichzeitig weisen wir auf die Notfallnummer 112 hin. Diese Telefonnummer ist unverzüglich zu wählen, falls es notwendig ist. Auch die Nachbarn sollten gleichzeitig informiert werden, sie können im Notfall unterstützen und sich selbst in Sicherheit bringen. Bei Brand im Garten besteht auch die Option, eine der Wasseranschlüsse ausserhalb des Hauses oder die des Brunnens zu nutzen, um mit Quellwasser kleinere Brände zu löschen. Die gute Nachricht ist, das Gebäude besteht bereits seit knapp 280 Jahren und in der gesamten Zeit ist noch nie ein Unglück wegen Feuer, Wasser oder anderen Naturgewalten geschehen. Falls Gäste im Winter die Holzöfen im Haus nutzen möchten, muss dies dem Staff gemeldet werden, damit eine fachgerechte Handhabung der Öfen garantiert ist.
Konsequenzen bei Regelverstössen
Der Form halber müssen wir darauf hinweisen, dass bei Regelverstössen der oben genannten Hausordnung auch Konsequenzen folgen müssen. Bei Missachtung des Rauchverbotes im Haus wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr von CHF 900.00 erhoben. Fahrlässige Sachbeschädigung wird mit einer kostendeckenden Ausgleichsentschädigung/Rechnung im Neuwert der beschädigten oder zerstörten Gegenstände dem Verursacher berechnet. Vorsätzliche Sachbeschädigung kann auch zu einer polizeilichen Anzeige gegen den Verursacher führen. Natürlich kann immer etwas in die Brüche gehen, ein Glas zerbricht oder ein elektronisches Gerät funktioniert plötzlich nicht mehr. Dies kann alles passieren und muss auch nicht zu Zusatzkosten führen. Es ist daher wichtig, dass die Gäste in solchen Fällen die Defekte oder Schäden umgehend unserem Team melden.